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Neue EU-Regelungen für PFHxA

Ab April 2026 sind PFHxA-haltige Löschschäume für Schulungen,
Tests und den Einsatz bei öffentlichen Feuerwehren,
sowie ab Oktober 2029 für die Zivilluftfahrt verboten.
Löschschäume dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr
in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Es gibt hier keinen Bestandsschutz
– ein wichtiger Schritt für den Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Industrien haben noch Ausnahmen, doch für öffentliche Feuerwehren
und die Zivilluftfahrt gilt die klare Vorgabe:
PFHxA muss raus!
(eine Untergruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS))

Sollten Sie Kunden in diesen Sektoren betreuen,
sind diese Fristen für Sie wichtig und zu beachten.
Informieren Sie bereits heute Ihre Partner.

Anbei finden Sie auch das aktualisierte Merkblatt des bvfa.

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Schon ab 2025 plant die EU ein umfassenderes Verbot von PFAS in Feuerlöschschäumen. Jetzt ist der Moment, um auf umweltfreundliche Alternativen umzustellen!

Für mehr Details finden Sie hier die vollständige Verordnung:

Amtsblatt der Europäischen Union
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Sollten uns neue Erkenntnisse zur Gesetzgebung erreichen,
werden wir Sie selbstverständlich umgehend darüber benachrichtigen.

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen einen
nachhaltigeren und zukunftssicheren Weg zu beschreiten.