Welche Vorschriften gelten bei Schornstein-Neubau?
Es gilt zahlreiche Gegebenheiten zu beachten, um in Deutschland einen Schornstein rechtlich und technisch ohne Beanstandung zu bauen. Allem voran ist die ordnungsgemäße Abführung der Abgase. Entscheidend dafür ist der Querschnitt des Schornsteins und dessen Höhe, die durch die Art des Heizens und der Art des verwendeten Brennstoffs bestimmt wird. Um unabhängig von Gas, Öl und Strom zu bleiben, empfehlen wir von KABE Schornsteinbau beim Neubau einer Wohnung den Einsatz eines Schornsteinzuges für feste Brennstoffe. Das erleichtert die Entscheidung für ein gemütliches Holzfeuer ohne aufwändige Rohbauarbeiten ungemein.
Weitere Vorschriften für den Schornstein-Neubau laut DIN V 18160-1 sind:
- Schornstein darf nicht durch uneinsehbare Hohlräume führen
- Einhaltung des Mindestabstandes vom 5 cm zu entzündlichen Stoffen wie Balken, Pfetten und Sparren aus Holz zur Prävention vor Bränden
- Einhaltung der Vorgaben der Abstände (meistens 40 cm) zu benachbarten Bauteilen für die Reinigungsöffnungen
- Sicherstellung, dass weder Feuer noch Rauch in andere Brandabschnitte übertragen werden
- Schornstein muss so eingebaut sein, dass er ausreichend Schutz vor Feuchte hat
- Die Art der Dämmung für den Schornstein
Welche Regelungen im Detail Anwendung finden, ist in der Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes nachzulesen.
Eine Baugenehmigung für den Bau eines Schornsteins in privaten Wohnhäusern ist aufgrund der kleinen Dimensionierung für gewöhnlich nicht notwendig. Die zeitgerechte Information des zuständigen Schornsteinfegers ist dennoch ratsam. So können im Vorfeld eventuelle Bedenken besprochen werden und einer finalen Genehmigung für die Inbetriebnahme der Feuerstelle steht nichts mehr im Weg. Im Versäumnisfall besteht die Möglichkeit, dass der Schornstein wieder entfernt werden muss, sollten oben genannte Anforderungen nicht erfüllt sein.
Diese Vorgaben und Reglementierungen sollen den Bau eines Schornsteins so umweltschonend und sicher wie möglich machen. Wir von Kabe Schornsteinbau empfehlen die Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Er stellt die Einhaltung der Vorgaben sicher und kümmert sich um die Umsetzung des Bauvorhabens.
Wie viele Feuerstätten dürfen an einen Schornstein?
Erfüllen Feuerstätten und Schornsteine gewisse Anforderungen, können mehrere Feuerstätten mit dem gleichen Schornsteinzug verbunden werden. Ausgenommen davon sind im Vorfeld aber Feuerstätten mit und ohne Gebläse, wie zum Beispiel Kaminöfen und Zentralheizungen.
Bei raumluftabhängigen Feuerstätten mit ISOMIT Schornsteinen ist eine Mehrfachbelegung möglich. Die Voraussetzung dafür bildet eine bestandene Abgasanlagenbemessung nach DIN EN13384-2. Bei der Verwendung von raumlufttechnischen Anlagen in der Wohnung oder im Haus darf lediglich eine raumluftabhängige Feuerstätte mit einem Schornstein verbunden werden.
Soll eine raumluftunabhängige Feuerstätte für feste Brennstoffe installiert werden, bedarf es einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (DIBT). Die Zuteilung dieser Zulassung erlaubt die Anbringung von bis zu drei baulich gleichen Feuerstätten. Gerne beraten wir Sie bei KABE Schornsteinbau diesbezüglich. Schreiben Sie uns einfach eine Mail.
Schornstein schon beim Bau des Hauses berücksichtigen?
Nein. Es besteht auch die legale Möglichkeit einen Schornstein im Nachhinein anzubringen. In der Vergangenheit verzichteten viele Bauherren auf den Einbau eines Schornsteins. Damit fällt jedoch eine flexible Umstellung der verschiedenen Energieträger weg. Stehen Überlegungen im Raum, eventuell zu einem späteren Zeitpunkt einen Kamin im Wohnhaus nachzurüsten, empfehlen wir von KABE Schornsteinbau unseren Kunden sich direkt beim Hausbau einen Schornstein vorsehen zu lassen. Das erspart die nachträglichen Arbeiten und wirkt zudem positiv auf das äußere Erscheinungsbild.
Woraus muss der Schornstein bestehen?
Aus welchen Baumaterialien ein Schornstein bestehen muss, ist von der Bauweise abhängig.
- Einschaliger Schornstein: Ein vertikaler Schacht, welcher aus mineralischen Formsteinen besteht
- Zweischaliger Schornstein: Eine mineralische Außenhülle für die Standsicherheit plus Innenrohr, durch welches die Abgase führen
- Dreischaliger Schornstein: Die Bauweise ist identisch zum zweischaligen Schornstein, jedoch zuzüglich einer extra Dämmung des Innenrohrs
Worauf beim Einbau eines Schornsteins achten?
Steht beispielsweise eine Neuanschaffung eines Kamins an, empfehlen wir von KABE Schornsteinbau die Kontaktaufnahme zu einem Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Er berät Sie ausführlich und stellt sicher, dass der baulich passende Schornstein gebaut wird. Für gewöhnlich wird auf Edelstahlschornsteine zurückgegriffen. Der Kosten-Nutzen-Faktor ist bei dieser Variante optimal. Mit unseren qualitativ hochwertigen ISOMIT Schornsteinen bieten wir sehr gute und wirtschaftliche Lösungen für die Abgasführung an. Eine sichere und unkomplizierte Handhabung für den Benutzer steht dabei stets an erster Stelle.
Wie bereits geschrieben, empfehlen wir beim Neubau eines Schornsteins einen Fachmann zur Planung und Umsetzung hinzuzuziehen. Er hat die nötige Erfahrung und weiß, welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Dazu gehört auch die Beratung, wie der Schornstein fachgerecht, sicher und optimal anzubringen ist. Sehr gerne beantworten wir dazu alle Ihre Fragen, nehme Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Wie viel kostet der Neubau eines Schornsteins?
Für den Neubau eines einzügigen Schornsteins fallen Kosten in Höhe von ca. 2.500 bis 3.000 Euro an. Dazu kommen in der Regel noch 500 bis 900 Euro für den Ausstieg und den Tritt für den Schornsteinfeger auf dem Dach. Je nach verwendetem Material, der Schornsteingröße und dem Leistungsumfang können diese Kosten aber auch höher ausfallen.
Muss die Abnahme des Schornstein-Neubaus sein?
Um die neu errichtete Feuerstätte samt Schornstein offiziell nutzen zu dürfen, bedarf es einer Abnahme durch einen Schornsteinfeger. Nach einem festgesetzten Schema überprüft er unter anderem folgende Kriterien:
- Genügt die Luftversorgung der Verbrennungsluft der Feuerstätte?
- Erfüllt der Schornstein ausreichend die Kriterien hinsichtlich Dichtheit, Betriebs- und Brandsicherheit?
- Ziehen die Verbrennungsgase fehlerfrei und ohne Risiko ab?
- Ist der Schornstein geschützt vor Versottung oder Durchfeuchtung?
Besteht der Schornsteinneubau die Prüfung, erhält der Bauherr den Feuerstättenbescheid. In Abhängigkeit des Prüfungsaufwandes beträgt die Gebühr für die Prüfung zwischen derzeit 40 und 150 Euro.
Hintergrund der Abnahme sind die potenziellen Gefahren, die von einem unsachgemäßen Schornsteinbau ausgehen. Ziehen die Abgase nicht einwandfrei ab oder ist der Schornstein undicht, dringen giftige Gase in den Wohnraum. Das Thema Brandschutz stellt ebenfalls einen Punkt der Prüfung der Feuerstätten beziehungsweise des Schornsteins dar. Gleiches gilt neben dem Neubau auch bei Instandsetzungsarbeiten und baulichen Veränderungen von Schornsteinen. Vertrauen Sie schon beim Schornstein-Neubau auf einen Profi wie KABE Schornsteinbau.
Fazit
Beim Schornstein-Neubau ist die Beauftragung eines Fachbetriebes die Grundlage für höchste Sicherheit. Die Qualität der verwendeten Materialien und der ordnungsgemäße Einbau und Anschluss werden so sichergestellt. Außerdem werden alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten. Für Verbraucher bedeutet dies, dass der neue Schornstein unter Beachtung aller Gegebenheiten optimal funktioniert, sicher in der Anwendung und Bedienung ist und allen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die regelmäßige Wartung durch den örtlichen Schornsteinfeger gewährleistet darüber hinaus den ordnungsgemäßen Betrieb des neuen Schornsteins.